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SiGeko / Flucht- und Rettungspläne |
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SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator )Als Bauherr eines Bauvorhabens sind Sie an die Bestimmungen der Baustellenverordnung gebunden. Sie dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen und regelt die Pflichten des Bauherrn bzw. seiner Auftragnehmer während Planung und Ausführung des Vorhabens. Wir übernehmen für Sie:
- die Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsschutzpflichten
- die Vorankündigung größerer Bauvorhaben bei der zuständigen Behörde
- die Bestellung eines Koordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind
- die Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes für größere Baustellen und bei besonders gefährlichen Arbeiten
- Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Pläne)
- Baubetreuung
- Erstellung der Unterlage für spätere
Arbeiten gem. RAB
Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen / Brandschutzplänen- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gem. DIN 4844-3
- Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen gem. DIN 14095
- Begehungen vor Ort
- Absprache mit zuständigen Behörden
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